Ratgeber · Steuern im Homeoffice

Homeoffice-Pauschale: warum dein Bürostuhl extra zählt

von Rutger Uittenbogaard · 10 Min. Lesezeit · aktualisiert 6. November 2026

Homeoffice-Pauschale: warum dein Bürostuhl extra zählt

Wer zu Hause arbeitet, stößt früher oder später auf die Homeoffice-Pauschale. Viele gehen davon aus, dass damit alle Kosten fürs Homeoffice abgegolten sind, auch der neue Bürostuhl. Das stimmt nicht, und genau darin steckt ein Vorteil, den viele verschenken. Wir zeigen dir, wie Pauschale und Bürostuhl steuerlich zusammenspielen und wann du davon wirklich etwas merkst.

Ein Hinweis vorab: Buroreview.eu testet ergonomische Bürostühle und ist keine Steuerberatung. Wir erklären die Regeln aus der Sicht von jemandem, der einen Bürostuhl kaufen will, Stand November 2026. Für deine persönliche Steuererklärung sind ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die richtige Adresse. Lebst du in Österreich, gelten für dich eigene Regeln zur Homeoffice-Pauschale.

Was ist die Homeoffice-Pauschale?

Die Homeoffice-Pauschale heißt im Gesetz eigentlich Tagespauschale. Für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest, darfst du 6 Euro als Werbungskosten ansetzen. Das gilt für höchstens 210 Tage im Jahr, also maximal 1.260 Euro. Ein eigenes Arbeitszimmer brauchst du dafür nicht. Der Küchentisch oder eine Arbeitsecke im Wohnzimmer reicht völlig aus.

Eingeführt wurde die Pauschale in der Coronazeit, damals noch mit 5 Euro pro Tag. Seit 2023 ist sie dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankert, und auch 2026 bleibt die Höhe unverändert. Mit der Pauschale sind die laufenden Kosten des Homeoffice abgegolten, etwa Strom, Heizung und Wasser. Rechnungen dafür musst du nicht sammeln, es zählt nur die Zahl deiner Homeoffice-Tage.

Wann zählt ein Tag als Homeoffice-Tag?

Entscheidend sind zwei Bedingungen. Du musst an dem Tag mehr als die Hälfte deiner Arbeitszeit zu Hause verbringen. Außerdem darfst du deine erste Tätigkeitsstätte nicht aufsuchen, in der Regel also das Büro deines Arbeitgebers. Wer morgens zu Hause arbeitet und nachmittags ins Büro fährt, hat für diesen Tag keinen Anspruch.

Eine Ausnahme gibt es, wenn dir für deine Arbeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das klassische Beispiel sind Lehrkräfte, die in der Schule keinen eigenen Schreibtisch für die Unterrichtsvorbereitung haben. Sie dürfen die Pauschale auch an Tagen ansetzen, an denen sie vorher in der Schule waren.

Führ am besten einen einfachen Kalender, in dem du deine Homeoffice-Tage einträgst. Fragt das Finanzamt nach, hast du die Antwort sofort parat.

Was die Pauschale abdeckt und was nicht

Hier liegt der Punkt, den viele Ratgeber nur am Rand erwähnen. Die Pauschale deckt die laufenden Kosten deines Homeoffice ab, nicht die Ausstattung. Ein Bürostuhl, ein Schreibtisch oder eine Schreibtischlampe gelten steuerlich als Arbeitsmittel. Die setzt du getrennt und zusätzlich zur Pauschale ab.

Das Bundesfinanzministerium hat das in seinem Schreiben zum häuslichen Arbeiten vom August 2023 ausdrücklich festgehalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob du in einem eigenen Arbeitszimmer sitzt oder am Esstisch. Auch wo der Stuhl in der Wohnung steht, ist egal, solange du ihn beruflich nutzt.

Für dich bedeutet das: Die Entscheidung für die Pauschale kostet dich beim Bürostuhl nichts. Wer bisher dachte, mit den 6 Euro pro Tag sei alles erledigt, lässt womöglich Geld liegen. Gerade ein ergonomischer Stuhl, auf dem du täglich viele Stunden arbeitest, ist ein typisches Arbeitsmittel.

So setzt du deinen Bürostuhl ab

Wie viel du im Jahr des Kaufs absetzen kannst, hängt vor allem vom Preis ab. Die Grenze liegt bei 800 Euro netto, das sind 952 Euro einschließlich Mehrwertsteuer. Als Arbeitnehmer zählt für dich der Bruttobetrag auf der Rechnung. Bewahre den Kaufbeleg in jedem Fall auf, denn das Finanzamt kann ihn jederzeit anfordern.

Bis 952 Euro: alles im Kaufjahr

Kostet dein Bürostuhl höchstens 952 Euro, gilt er als geringwertiges Wirtschaftsgut. Dann setzt du den vollen Kaufpreis in dem Jahr ab, in dem du ihn bezahlt hast. Eine Verteilung über mehrere Jahre ist nicht nötig. Das macht diese Preisklasse steuerlich besonders interessant, weil sich der ganze Betrag sofort auswirkt.

Eine Zeit lang war geplant, die Grenze auf 1.000 Euro netto anzuheben. Dieser Plan wurde gestrichen, auch 2026 bleibt es bei 952 Euro brutto. In älteren Ratgebern taucht die höhere Grenze noch auf, sie gilt aber nicht. Viele der ergonomischen Bürostühle, die wir getestet haben, liegen unter dieser Grenze.

Über 952 Euro: verteilt auf 13 Jahre

Liegt der Preis über 952 Euro, verteilst du die Kosten über die Nutzungsdauer. Für Büromöbel setzt die Finanzverwaltung 13 Jahre an. Jedes Jahr darfst du also ein Dreizehntel des Kaufpreises als Werbungskosten ansetzen. Im Kaufjahr wird dieser Betrag zusätzlich monatsgenau gekürzt, je nachdem, in welchem Monat du den Stuhl gekauft hast.

Die Steuerentlastung kommt damit in kleinen Raten über viele Jahre. Das ist kein Grund gegen einen hochwertigen Stuhl, du solltest es aber wissen, bevor du die Steuer als Kaufargument siehst. Die jährlichen Beträge sind oft so klein, dass sie an der Hürde scheitern, die wir weiter unten erklären.

Was gilt bei privater Mitnutzung?

Ein Bürostuhl im Homeoffice wird selten nur für die Arbeit genutzt. Vielleicht sitzt du abends noch kurz daran, um private Mails zu lesen. Bei einer ganz untergeordneten privaten Nutzung ist trotzdem der volle Abzug möglich. Steht der Stuhl dagegen am Familien-PC und wird regelmäßig privat genutzt, musst du den Preis aufteilen. Absetzen darfst du dann nur den beruflichen Anteil, und den solltest du nachvollziehbar schätzen können.

Am einfachsten ist es, wenn der Stuhl klar zu deinem Arbeitsplatz gehört. Ein fester Schreibtisch, an dem du deine Arbeitstage verbringst, macht die berufliche Nutzung glaubhaft. Ein Stuhl, der eigentlich am Gamingplatz deines Kindes steht, dürfte dagegen eher Fragen aufwerfen.

Die Hürde: der Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Jetzt kommt der Haken, der über alles entscheidet. Als Arbeitnehmer bekommst du automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro im Jahr. Das Finanzamt zieht diesen Betrag ab, auch wenn du keinen einzigen Beleg einreichst. Homeoffice-Pauschale und Bürostuhl kommen nicht obendrauf, sondern werden in diese 1.230 Euro eingerechnet.

Steuerlich spürbar wird es erst, wenn alle deine Werbungskosten zusammen über dieser Grenze liegen. Dazu zählen neben Pauschale und Arbeitsmitteln zum Beispiel Fahrtkosten an Bürotagen, Fortbildungen oder Fachliteratur. Genau hier kann der Bürostuhl den Unterschied machen, weil er dich über die Hürde hebt.

Für Selbstständige sieht es anders aus. Sie setzen Pauschale und Stuhl als Betriebsausgaben an, und einen Pauschbetrag gibt es dort nicht. Bei ihnen wirkt sich deshalb jeder Euro aus.

Zwei Rechenbeispiele mit echten Bürostühlen

Wie stark sich der Preis des Stuhls auswirkt, zeigen zwei Modelle aus unseren Tests. In beiden Beispielen arbeitest du an 150 Tagen im Jahr zu Hause und hast keine weiteren Werbungskosten. Die Homeoffice-Pauschale liegt damit bei 900 Euro und allein noch unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Ohne Bürostuhl hätte sie dir steuerlich also nichts gebracht.

Beispiel 1: knapp unter der Grenze

Zum Zeitpunkt des Schreibens kostet der Ergotopia MasterBack Pro 799 Euro. Damit liegt er unter 952 Euro, und du setzt den vollen Preis im Kaufjahr ab. Zusammen mit der Pauschale kommst du auf 1.699 Euro Werbungskosten. Das sind 469 Euro mehr als der Pauschbetrag, und um genau diesen Betrag sinkt dein zu versteuerndes Einkommen.

Wie viel Steuer du dadurch sparst, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent sind es 140,70 Euro. Der Stuhl macht hier den Unterschied, denn erst durch ihn wirkt sich auch die Pauschale aus.

-10%MasterBack Pro

Ergotopia MasterBack Pro

Die beste Wahl, wenn du aktiv sitzen willst und deutsche Qualität schätzt.

Vorteile
✓5D-Armlehnen mit 360 Grad drehbarer Auflage
✓Flex-Rückenlehne und 3D Active-Balance-Sitz
Nachteile
✗Sitzhöhenverstellung anfangs schwergängig
✗Sitzpolsterung von manchen Testern als hart empfunden
83/100
Ergonomie90
Verarbeitung84
Preis-Leistung78
Garantie80
Größte Aktion des Jahres€ 799€ 719Gültig bis 30. November 2026Preis geprüft am 2. November 2026

Beispiel 2: knapp darüber

Der Herman Miller Aeron kostet zum Zeitpunkt des Schreibens 1.039 Euro. Damit liegt er über der Grenze und wird über 13 Jahre abgeschrieben, mit knapp 80 Euro pro Jahr. Kaufst du ihn im März, zählen im ersten Jahr zehn Monate. Das ergibt 66,60 Euro, zusammen mit der Pauschale also 966,60 Euro.

Damit bleibst du unter dem Pauschbetrag, und der Stuhl wirkt sich im Kaufjahr gar nicht aus. In den Folgejahren ändert sich daran wenig, solange keine weiteren Werbungskosten hinzukommen. Erst mit Fahrtkosten oder einer Fortbildung kann die Abschreibung mitzählen. Der Aeron bleibt ein hervorragender Stuhl, als Steuersparmodell taugt er in diesem Fall aber nicht.

Aeron

Herman Miller Aeron

Die beste Wahl, wenn du Rückenprobleme mit bewährter Ergonomie vermeiden willst.

Vorteile
✓PostureFit SL: aktive Steißbein- und Lendenunterstützung
✓In drei Größen erhältlich
Nachteile
✗Keine standardmäßige Kopfstütze
✗Sitzfläche ist nicht weich
94/100
Ergonomie96
Verarbeitung100
Preis-Leistung84
Garantie96
ab € 1.039

Pendlerpauschale und Arbeitszimmer: was sich ausschließt

An Bürotagen bekommst du statt der Homeoffice-Pauschale die Pendlerpauschale. Seit 2026 sind das 0,38 Euro für jeden Kilometer der einfachen Strecke, ab dem ersten Kilometer. Ab einem Arbeitsweg von etwa 16 Kilometern bringt dir ein Bürotag damit mehr als ein Homeoffice-Tag. Für denselben Tag kannst du in der Regel nur eine der beiden Pauschalen ansetzen.

Das häusliche Arbeitszimmer ist eine eigene Regelung. Es muss ein abgeschlossener Raum sein, den du fast ausschließlich beruflich nutzt und der den Mittelpunkt deiner gesamten Tätigkeit bildet. Dann kannst du eine Jahrespauschale von 1.260 Euro oder die tatsächlichen Raumkosten ansetzen, aber nicht zusätzlich die Tagespauschale. Deinen Bürostuhl setzt du in beiden Fällen weiterhin getrennt ab, denn er bleibt ein Arbeitsmittel.

Was gilt, wenn dein Arbeitgeber zahlt?

Bevor du selbst einen Stuhl kaufst, lohnt sich die Frage an deinen Arbeitgeber. Stellt er dir einen Bürostuhl fürs Homeoffice zur Verfügung, der in seinem Eigentum bleibt und den du nicht privat nutzt, ist das für dich kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Absetzen kannst du den Stuhl dann natürlich nicht, weil du ihn nicht selbst bezahlt hast.

Ähnlich ist es, wenn dein Arbeitgeber dir den Kaufpreis steuerfrei erstattet. Werbungskosten sind nur Kosten, die du wirtschaftlich selbst trägst. Ein erstatteter Betrag fällt deshalb aus deinem Abzug heraus, ein Rest, den du selbst bezahlst, kann dagegen weiterhin zählen. Die 6 Euro Homeoffice-Pauschale darf dein Arbeitgeber dir übrigens nicht einfach steuerfrei auszahlen. Diese Pauschale gibt es nur über deine eigene Steuererklärung.

So trägst du alles in die Steuererklärung ein

Homeoffice-Pauschale und Bürostuhl gehören beide in die Anlage N, in den Bereich der Werbungskosten. Bei der Pauschale trägst du nur die Zahl deiner Homeoffice-Tage ein, den Betrag rechnet das Finanzamt selbst aus. Den Bürostuhl gibst du unter den Arbeitsmitteln an. Bei einem Stuhl über 952 Euro ist das die jährliche Abschreibung, die du in den Folgejahren jedes Mal erneut einträgst.

Belege musst du in der Regel nicht mitschicken, aber aufbewahren. Für den Stuhl ist das die Rechnung, für die Pauschale dein Kalender mit den Homeoffice-Tagen. Hilfreich kann auch eine kurze Bescheinigung deines Arbeitgebers sein, dass du regelmäßig von zu Hause arbeitest. Gerade wenn du viele Homeoffice-Tage angibst, fragt das Finanzamt eher nach.

Zum Schluss

Die Homeoffice-Pauschale und dein Bürostuhl schließen sich nicht aus, sie ergänzen sich. Ob du davon wirklich etwas hast, entscheidet aber der Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Ein Stuhl bis 952 Euro kann dich im Kaufjahr über diese Hürde heben, ein teurerer Stuhl wirkt nur in kleinen Raten. Rechne deshalb vor dem Kauf kurz nach, wie viele Homeoffice-Tage und sonstige Werbungskosten bei dir im Jahr zusammenkommen. Am wichtigsten bleibt trotzdem, dass der Stuhl zu deinem Körper und deinem Arbeitstag passt. Wie du deinen Arbeitsplatz zu Hause richtig einrichtest, zählt dabei mindestens so viel wie jede Steuerersparnis.

Rutger Uittenbogaard
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Rutger Uittenbogaard
Gründer und Chefredakteur

Rutger gründete Buroreview.eu aus persönlicher Frustration. Als Niederländer und Homeoffice-Nutzer von 1,95 Meter merkte er schnell, dass die meisten Bürostühle nicht für ihn konzipiert sind und dass ehrliche, unabhängige Beratung im deutschsprachigen Raum kaum zu finden ist.

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